Kurzarbeit

Das Bund-Dossier »Kurzarbeit« enthält die Beiträge anerkannter Experten in der Zeitschrift »Arbeitsrecht im Betrieb«, wichtige Auszüge aus der aktuellen Fachliteratur des Bund-Verlags sowie praktische Hilfen und Musterschreiben für die Umsetzung.

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Auch im Jahr 2010 kann Kurzarbeitergeld bis zu einer Höchstdauer von 18 Monaten bezogen werden. Die mit dem »Gesetz zur Sicherung von Beschäftigung und Stabilität in Deutschland« eingeführte Sonderregelung für Kurzarbeit, Kurzarbeitergeld und Qualifizierung in § 421t im Dritten Buch des Sozialgesetzbuchs (SGB III) gilt noch bis zum 31.12.2010. Lesen Sie im Bund-Dossier Kurzarbeit Version 2.1, wie Sie und Ihr Betrieb sich die Förderung bei Kurzarbeit und Qualifizierung sichern können!

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Kurzarbeit ist die vorübergehende Verkürzung der betriebsüblichen Arbeitszeit. Sie ist eine Maßnahme, die sich im Falle von Arbeitsausfall (z.B. wegen Auftragsmangel) als Alternative zur Entlassung anbietet. Kurzarbeit kommt in verschiedenen Formen vor, beispielsweise:
• Verkürzung der wöchentlichen Arbeitszeit von 40 Stunden auf 20 Stunden, verteilt auf 5 Arbeitstage
• Verkürzung der wöchentlichen Arbeitszeit dergestalt, dass nur an 2 Tagen statt wie bisher an 5 Tagen gearbeitet wird
• Verkürzung der Arbeitszeit auf »Null«: Das heißt, im Kurzarbeitszeitraum wird überhaupt nicht gearbeitet.

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Der Vorteil für die betroffenen Arbeitnehmer besteht bei Kurzarbeit darin, dass ihr Arbeitsverhältnis mit dem Arbeitgeber bestehen bleibt. Der Nachteil: Sie erleiden Einkommenseinbußen, da der Arbeitgeber bei wirksamer Einführung von Kurzarbeit nur verpflichtet ist, das der kürzeren Arbeitszeit entsprechende Arbeitsentgelt zu zahlen. Das zu gewährende Kurzarbeitergeld gleicht den Arbeitsentgeltausfall nur teilweise aus.

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Die Einkommenseinbußen der Beschäftigten werden zum Teil ausgeglichen durch das so genannte »Kurzarbeitergeld«, das von der Agentur für Arbeit bezahlt wird, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen.

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Der Arbeitgeber kann die Arbeitszeit und damit das Arbeitsentgelt durch Einführung von Kurzarbeit nicht kraft seines Direktionsrechts kürzen. Vielmehr bedarf es hierzu einer besonderen Rechtsgrundlage. Und es gibt das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats..

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• Welche Voraussetzungen müssen für den Anspruch auf Kurzarbeitergeld erfüllt sein?
• Wie sehen die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats aus?
• Wieviel Geld und welche Leistungen stehen betroffenen Arbeitnehmern zu?

Mit den Beiträgen anerkannter Experten zum Thema. Mit aktueller Rechtsprechung und den wichtigsten Vorlagen, Mustern und Hilfen für die praktische Arbeit. Komplett zum Sofort-Download für 24,90 €.

Das Dossier ist auf dem Bearbeitungsstand Version 2.1 (15. März 2009) und berücksichtigt die aktuellen Änderungen durch das Konjunkturpaket II sowie die bis 31.12.2010 gültigen Übergangsregelungen durch den neuen § 421t SGB III.


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Lesen Sie hier eine Besprechung
von Rechtsanwalt Michael W. Felser, Köln,
veröffentlicht am 5.6.2009 unter www.betriebsverfassungsgesetz.de

Ein Download, und Sie – und alle Mitglieder Ihres Betriebsrats – können das Dossier zeitgleich nutzen. Auf Ihrem privaten Laptop, Ihrem Handheld oder auf dem Betriebsrats-PC.

Übrigens: Das Bund-Dossier »Kurzarbeit« ist erforderliches Material für die Betriebsratsarbeit. Folglich ist es ein Hilfsmittel im Sinne des § 40 BetrVG. Die Kosten trägt der Arbeitgeber. Genauso wie bei einem Fachbuch, einer Zeitschrift oder einer CD-ROM, die Sie für Ihre Betriebsratsarbeit anfordern.

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